BREAKING NEWS: Dark-Tweaker hat geschlossen

Date Sat, 09.10.2004 | Topic: Intern

Wie wir gerade mit schockierung gemerkt haben, ist Dark][Tweaker.com geschlossen worden.

Rene Zak, Chefredakteur und Seiteninhaber Dark][Tweaker, hat dazu ein ausführliches Statement auf seiner Seite gepostet.

:Smallexcla: UNBEDINGT DIE GANZE NACHRICHT LESEN :Smallexcla:

Wer jetzt auf Dark-Tweaker.com geht, bekommt nun folgendes zu lesen
Quote:

Dark][Tweaker stellt seinen Betrieb ein!

 

Ich habe mich nach langen Überlegungen dazu entschlossen, den Betrieb der Seite einzustellen. Der Auslöser dafür ist eine Abmahnwelle, die auch uns erwischt hat. In unserem Downloadbereich wurde ein archivierter Download entdeckt, der seit dem September 2003 laut BGB illegal ist. Durch eine Abmahnung sind Kosten entstanden, die wir mit der Homepage nicht abdecken können und somit gezwungen sind, den Betrieb einzustellen. Da wir in Österreich nicht mit solchen Problemen konfrontiert werden, sind uns solche Abmahnungen nicht bekannt gewesen. Auch die von uns verlinkte File war eher ein Ausrutscher und keine Anstiftung für illegale Zwecke. Passiert ist passiert, dafür müssen wir eben die Konsequenzen tragen. (Hier lesen)

Ein weiterer Grund für das Ende von Dark][Tweaker ist aber auch die Zukunft. Nach der Erledigung dieses Anliegens müssen wir uns bei jedem Newspost im Klaren sein, dass es sich dabei um einen neuen Gesetzesverstoß handeln könnte, da die Gesetze sich ständig ändern werden. Manche Anwaltskanzleien wissen das geschickt auszunützen und werden deshalb nie Ruhe geben. Da wir eine Informationsseite und keine Juristen sind, macht es keinen Spaß so weiter zu arbeiten. Wenn man nicht mal mehr CloneCD oder DVDx sagen oder schreiben darf, dann verzichte ich auf eine Homepage. Da die Seite ein reines Hobbyprojekt war, haben wir keine Lust auf so einen kontrollierten Betrieb.

Wenn das die Lösung auf das Kopierproblem in Europa ist, dann gratuliere ich!

Allen anderen Kollegen kann ich nur raten, ihre Seiten genau zu prüfen, ob sie nicht das selbe Schicksal treffen könnte.

Es gibt auch etwas Positives, Euch! Ihr habt uns die letzten drei Jahre treu besucht und unsere Artikel gelesen. Die Homepage war meine geistige Entleerung, da ich sonst an Informationen geplatzt wäre und meine Frau damit genervt hätte. Dafür wollen wir uns bedanken. Auch unseren Sponsoren sind wir einen großen Dank schuldig. Vielleicht treffen wir uns bei einem anderen Projekt wieder.

 

Rene Zak

Chefredakteur und Seiteninhaber Dark][Tweaker




Hier der Brief den Dark-Tweaker erreicht hat
Quote:

 

                                                                                                                           13.09.2004

vorab per E-Mail: admin@dark-tweaker.com

                                                                                                                                                                    Aktennummer:            

                                                                                                                           01925/2004  MH/ag

BMG Records GmbH

BMG Berlin Musik GmbH

edel records GmbH

edel media & entertainment GmbH

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG

Universal Music GmbH

Warner Music Group Germany Holding GmbH

./.

R. Zak

 

wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (DVDDecrypter) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a.

Sehr geehrter Herr Zak,

 

in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

 

Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein.

 

Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungssoftware, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungssoftware. Ebenso untersagt sind bloße Anleitungen und Hinweise zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, z.B. durch Kombination verschiedener Softwaretools.


 

1.      Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, dass Sie über die Internetseite

 

https://www.dark-tweaker.com/downloads-programme.htm

 

die Software DVDDecrypter wie folgt anbieten:

 

Alleiniger Zweck der Software DVDDecrypter ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen.

 

2.      Dadurch, dass Sie diese Software anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97, 101 a UrhG zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz verpflichtet.

 

          Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75). Das Gesetz macht hierbei auch keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch als Privatmann sind sie daher zur Unterlassung verpflichtet.

 

Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.

 

Einen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit den einschlägigen Vorschriften haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

 

3.      Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis

 

Donnerstag, den 16.09.2004, 14.00 Uhr,

 

ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.

 

Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie.

 

4.      Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 97 UrhG als auch – verschuldensunabhängig – aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB haben unsere Mandantschaften Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 Regelgebühr  gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber.

 

Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 125.000,00 ist angemessen. Er orientiert sich gerade nicht am Wert der angebotenen Software, sondern bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaften. Diesen entstehen durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, die durch Umgehungssoftware wie die von Ihnen vertriebene gerade erst ermöglicht werden. Die Ton- und Bildträger unserer Mandantschaften sind wegen des eingesetzten Kopierschutzes nur noch mittels derartiger Umgehungswerkzeuge zu vervielfältigen. Mit einem einzigen Umgehungswerkzeug, das sich weiter im Umlauf befindet, kann eine unbegrenzte Anzahl illegaler Kopien hergestellt werden.

 

5.      Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.

 

          Gegen andere Anbieter von Umgehungssoftware wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt.

 

6.      Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Rechtsanwalt

 

Unterlassungserklärung

 

Hiermit verpflichtet sich R. Zak, Sonnleithnergasse 2/151, A-1100 Wien, gegenüber den Unternehmen BMG Records GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH,

 

1.      es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen,

 

die Software DVDDecrypter zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

 

insbesondere über das Internet öffentlich zugänglich zu machen.

 

2.      den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen, Beethovenstr. 12, 80336 München entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 125.000,00 in Höhe einer 1,3 Regelgebühr  gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG sowie Auslagenpauschale (insgesamt EUR 4.742,30) zu erstatten.

 

 





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Queries
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XOOPS took 0.050 seconds to load.
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Module init took 0.041 seconds to load.