Forum Index Off Topic Abzocke² uf staatlichem Neveau |
Re: Abzocke² uf staatlichem Neveau
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Webmaster (O.M.A.)
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scheiß system in deutschland
in österreich gibs solch ein system ja nicht, da zahlt man im prinzip pro haushalt und nicht pro geräte. hab zwar auch irgendwo gelesen das man in österreich jetzt auch über pc gebühren nachdenkt aber wenn man schon für irgendwas im haushalt gebühren bezahlt kommt nix dazu - so is das ösi system.
Posted on: 2006/10/21 0:34
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The Solution Provider
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Re: Abzocke² uf staatlichem Neveau
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Power-Dreams Anfänger
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Tja, die Deutschen sind uns Österreichern mal wieder etwas voraus..... :-´ :-´
Posted on: 2006/10/19 23:53
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Abzocke² uf staatlichem Neveau
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Power-Dreams Junior
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Es ist soweit, die jüngsten Gerüchte und Vermutungen sind nun eindeutig Wirklichkeit
Der deutsche Staat hat endgülitg eine PC- und Handygebühr in einer Höhe von 5,52 monatlich beschlossen. Die Reform tritt pünktlich, ebenso wie die neue MWST ab 1. Januar des Jahres 2007 in Kraft. Meiner Ansicht nach ist dies eine völlig logische Folge der bereits eingeführten elektronischen Überwachung von Mails und Speicherung (Archivierung, nicht nur Mitschnitt) von Telefongesprächen. Kein Wunder also, dass der offene Verfassungsbruch (Grundgesetz Artikel 10; §102 InsO; §206 StGB) als dreiste Ironie auf Hilters "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" anspielt. Eine völlig legitime Antwort auf diese faschistoide Aktion wären massive Hackerangriffe auf staatliche Einrichtungen und Datenbanken. Betroffen sind alle Besitzer "internetfähiger PCs und Handys..." Also Jungs und Mädels was tun wir am 31.12.2007 ? Richtig: a.) Wir heben unseren faulen Arsch von Sofa, bewaffnen uns mit nem Schraubenzieher und machen unser System internetunfähig ,denn schon wenige Minuten nach Mitternacht könnte die GEZ vor der Tür stehen und eine Lokalrazzia nach "nicht angemeldeten, internetfähigen PCs" durchführen. b.) Wenn die GEZ mit exekutiven Behörden auftaucht, verlangen wir nach Personalaufweisen aller Personen und gaanz explizit nach einem Durchsuchungsbefehl. Wir fragen wer der Staatsanwalt ist, denn ohne diesen ist eine Hausdurchsuchung nicht möglich. Wenn der Staatsanwalt nicht anwesend ist bzw./und ein Durchsuchungsbefehl fehlt, notieren wir die Namen der Personen und erstatten Anzeige wegen einem schweren Hausfriedensbruch (§124 StGB). c.) Wenn die Behörden nach internetfähigen Mobiltelefonen suchen, verneinen wir die Existenz solcher. Wird ein Durchsuchungsbefehl angefordert, verhalten wir uns wie im Fall b.) und verlangen eine zusätzliche finanzielle Entschädigung.
Posted on: 2006/10/19 19:40
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